Im neuen Jahr wird alles anders. Bis jetzt hat uns zur Abrechnung Ihrer Narkose bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Überweisung Ihres Hausarztes oder Operateurs genügt. Wenn Sie ihre Karte zur Operation dabei hatten, haben wir sie eingelesen, wenn nicht haben wir die Daten von der Überweisung in unser Abrechnungssystem von Hand eingetragen. Damit war der Fall für uns - und auch für Sie - erledigt. Das Eingeben der Versichertendaten von Hand ist nun ab Januar 2015 nicht mehr gestattet, der Gesetzgeber lässt diese Patienten zur Abrechnung nicht mehr zu. Für uns als Anästhesisten bedeutet das einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Wenn Sie ihre Versichertenkarte nicht dabei haben:
Müssen Sie die Versichertenkarte innerhalb von 10 Tagen zum Einlesen nachreichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, sind wir gezwungen, Ihnen eine Privatrechnung zu stellen - ohne eingelesene
Karte bezahlt uns Ihre Kasse die Narkose nicht!
Nach Erhalt der Privatrechung haben Sie Zeit bis zum Ende des laufenden Quartals Ihre Versichertenkarte nachzureichen. Wir stornieren dann die Privatrechnung und reichen Ihre Narkose zur Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein.
Vor allem am Quartalsende wird dieser Verwaltungsaufwand unsere Praxis enorm belasten. Dies kostet Zeit, Geld, Nerven - Ihre und unsere.
Alle diese Auflagen gelten auch, wenn wir ausserhalb unserer Praxis in den Räumen Ihres Operateurs Narkosen erbringen. Dort führen wir mobile Kartenlesegeräte mit uns, um Ihre Gesundheitskarte einzulesen. Wenn Sie dort Ihre Karte nachträglich vorlegen müssen, informieren Sie sich vorher, wann ein Anästhesist in der Praxis Ihres Operateurs anwesend sein wird.
Helfen Sie uns, unseren Verwaltungsaufwand zu begrenzen, damit wir mehr Zeit haben uns um unsere Patienten und deren Bedürfnisse zu kümmern.